Mietminderung bei mehrwöchiger Modernisierung

Situation:

Immer häufiger werden durch die Vermieter Modernisierungen bzw. Instandsetzungen angekündigt. Oft sind die Arbeiten notwendig und zu begrüßen. Die Mitglieder sollten in jedem Fall die Möglichkeit nutzen, die Ankündigungen durch den Mieterverein prüfen zu lassen.

Besonders Arbeiten über einen längeren Zeitraum stellen für den Mieter oft eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung dar, so dass er von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen sollte.

Der Mieterverein Brandenburg und Umgebung e.V. sagt dazu:

Bei baulichen Maßnahmen unterscheidet man Tauglichkeitsbeeinträchtigungen der Mietsache aus dem Außenbereich der Wohnung und innerhalb derselben.
Für Beeinträchtigungen aus dem Außenbereich sind Mietminderungen bei mehrwöchentlicher Beeinträchtigung zwischen 20 % und 30 % üblich, bei Beeinträchtigungen in der Wohnung können die Sätze weit darüber liegen, gelegentlich tageweise bis zu 100 %. Achtung, bei energetischen Sanierungen hat der Gesetzgeber für 3 Monate das Minderungsrecht ausgeschlossen. Werden mit der energetischen Sanierung gleichzeitig weitere Maßnahmen durchgeführt, besteht ein anteiliges Minderungsrecht. Die Minderungserklärung nach Inhalt und Höhe ist Sache des Mieters.

Bei länger andauernden Maßnahmen empfiehlt es sich, dem Vermieter zu Beginn anzukündigen, dass man sich vorbehält, nach Abschluss der Maßnahmen Ansprüche wegen Mietminderung und Aufwendungsersatz (z.B. wegen eigener zusätzlicher Reinigungsarbeiten) entsprechend dem tatsächlichen Grad der Beeinträchtigung (der oft erst danach einschätzbar ist) geltend zu machen. Soweit der Vermieter pauschal eine Mietminderung anbietet, sollte man insoweit darauf eingehen, dass man sich trotzdem eine eigene Bewertung nach Abschluß der Maßnahmen vorbehält und mögliche Ansprüche, die über das Angebot hinaus gehen sollten, geltend machen wird. Man kann natürlich auch eine Pauschalvereinbarung für die gesamte Zeit im Voraus treffen, die den Vorteil hat, dass der Mieter nichts zu beweisen braucht und sofort in den Genuss der Minderung gelangt. Nachforderungen sind dann nicht möglich.

Mieter müssen sich merken:

Während der Maßnahmen sollten dem Vermieter die entscheidenden Beeinträchtigungen, vor allem die, die nicht vorhersehbar waren, mitgeteilt werden. Wichtig ist ferner, dass sich die Mieter nach Möglichkeit gegenseitig den Wahrheitsgehalt der eigenen Angaben bestätigen oder sich auf andere Weise die Beweisbarkeit ihrer Angaben sichern. Geführte Telefonate mit dem Vermieter oder Hinweise an die Bauleitung sind in der Regel im Nachhinein als Beweis nicht ausreichend.

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